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   BFH, 14.01.2010 - IX B 122/09   

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https://dejure.org/2010,8329
BFH, 14.01.2010 - IX B 122/09 (https://dejure.org/2010,8329)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2010 - IX B 122/09 (https://dejure.org/2010,8329)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - IX B 122/09 (https://dejure.org/2010,8329)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Eigenheimzulage: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EigZulG § 19 Abs 9, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Eigenheimzulage: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    Eigenheimzulage: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 19 Abs 9 EigZulG, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Eigenheimzulage: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • rewis.io

    Eigenheimzulage: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • rewis.io

    Eigenheimzulage: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenheimzulagengesetz 2005 § 19 Abs. 9
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei auslaufendem Recht für den Fall der Fortwirkung der Rechtssache für einen noch nicht überschaubaren Personenkreis in die Zukunft

  • datenbank.nwb.de

    Rechtssachen zur Eigenheimzulage haben nur noch ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.05.2007 - IX B 7/07

    NZB: Eigenheimzulage, auslaufendes Recht, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - IX B 122/09
    Da es sich bei der Eigenheimzulage um ausgelaufenes Recht handelt, wäre nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn diese Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).
  • BFH, 26.06.2002 - IX B 154/01

    Altenteil - unentgeltliche Wohnungsüberlassung; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - IX B 122/09
    Mit seinen weiteren Ausführungen macht das FA in der Nichtzulassungsbeschwerde lediglich eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das Finanzgericht geltend; mit solchen Einwendungen kann es im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren indes nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2002 IX B 154/01, BFH/NV 2002, 1424).
  • BFH, 20.05.2010 - IX B 18/10

    § 19 Abs. 9 EigZulG - zur Rückwirkung von Verträgen

    Zudem kommt Rechtsfragen, die mit dem Eigenheimzulagengesetz ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, regelmäßig --so auch hier-- keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. Januar 2010 IX B 122/09, BFH/NV 2010, 844; vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129).
  • BFH, 28.10.2010 - III B 175/09

    Zulagebegünstigung von Wirtschaftgütern des verarbeitenden Gewerbes

    Die von der Klägerin aufgeworfenen Abgrenzungsfragen betreffen ausgelaufenes Recht, denen regelmäßig --so auch hier-- keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 2010 IX B 122/09, BFH/NV 2010, 844).
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